Felgen, die zur Grundausstattung gehören oder nachträglich gekauft werden, bestehen entweder aus Stahl oder Aluminium. Stahlfelgen sind schwer und weniger sportlich, Alufelgen sind leicht und schnittig, können sich aber bei einer ungünstigen Montage oder bei starken Belastungen verformen und dann den Reifen beschädigen.
Daher ist es wichtig, dass jede neu verbaute Felge immer auch zum Auto passt. Es gibt eine große Auswahl schicker Ausführungen, wobei Autoliebhaber oftmals die modernen Alufelgen bevorzugen. Dabei spielt weniger das Material als die Größe eine maßgebliche Rolle.
Um herauszufinden, welche Felgengröße für das eigene Fahrzeug geeignet ist, genügt zunächst ein Blick in den Fahrzeugschein. In der Regel sind mehrere Felgengrößen für ein Auto möglich.
Für Modelle dagegen, die nicht im Fahrzeugschein angegeben sind, ist ein zusätzliches Gutachten notwendig, damit die Montage erlaubt ist. Dieses wird beim TÜV oder anderen Prüfstellen ausgestellt.
Die Größe und Dimension der Felgen muss für ein Fahrzeug stimmig und am besten im Fahrzeugschein eingetragen sein. Es ist wichtig, dass die Felge gut ins Radhaus passt, ohne dass sie beim Einfedern oder beim Lenken an das Blech stößt. Daher ist ein bestimmter Abstand zwischen Felgenmitte und Radflansch vorgeschrieben, der sich die Einpresstiefe nennt.
Wichtiger ist jedoch die Traglast für das Fahrzeug. Dafür benötigen einige Felgen eine Zulassung, die über ein Gutachten erfolgt. So kann sichergestellt werden, dass die verwendeten Felgen passen und das Fahrzeug für den Straßenverkehr keine Gefahr für andere darstellt.
Felgenhersteller bieten für ihre Produkte in der Regel ein Gutachten, das sich Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nennt und auch die in Europa gültige EG-Typgenehmigung beinhaltet. Die ABE verweist darauf, dass die Felgen problemlos montiert werden können und die Auflagen eingehalten werden. Andere Felgen benötigen für den Wechsel jedoch eine Änderungsabnahme beim TÜV.
Es gibt verschiedene Gutachten, die für den Wechsel der Wunschfelgen in Anspruch genommen werden können. Das ist immer dann wichtig, wenn die Felgen nicht für das Wagenmodell zugelassen sind. Empfehlenswert ist vorab nachzufragen, ob die gewünschten Felgen eingetragen werden dürfen, da ohne eine Betriebserlaubnis das Fahren des Wagens ansonsten nicht erlaubt ist.