In einigen Fällen ist es möglich, auch komplett andere Reifengrößen mit dem Fahrzeug zu benutzen. Denn auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind nicht sämtliche Größen aufgelistet, die für das jeweilige Fahrzeug verwendet werden dürfen.
Bei den meisten Fahrzeugmodellen beschränkt sich die Angabe auf drei verschiedene Reifengrößen. Trotzdem können weitere Größen zulässig sein. Diese können Sie ganz einfach in Erfahrung bringen, indem Sie beim TÜV nachfragen. Der TÜV oder auch andere vergleichbare Organisationen verfügen über vollständige Listen.
Stellen Sie fest, dass Sie Ihre gewünschten Reifen tatsächlich auf die Felgen Ihres Fahrzeugs aufziehen dürfen, müssen diese jedoch nachträglich in den Papieren eingetragen werden. Dafür ist der TÜV oder eine vergleichbare Organisation zuständig.
Für den Nachtrag fallen Gebühren an. Doch diese sind bei Weitem nicht so hoch wie das Bußgeld, das Sie bezahlen müssen, wenn Sie mit nicht eingetragenen Reifen fahren und in eine Polizeikontrolle geraten.
Ziehen Sie auf die Felgen Ihres Autos Reifen auf, die nicht zulässig sind, gehen Sie noch ein zusätzliches Risiko ein. Falls Sie mit unzulässigen Reifen in einem Verkehrsunfall verwickelt sind, besteht die Gefahr, dass Ihnen Ihre Versicherung Leistungen kürzt.
Das gilt auch dann, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor der Anschaffung neuer Autoreifen schon die Frage stellen, welche Reifen Sie wirklich fahren dürfen. Mit Reifen der richtigen Größe sind Sie immer auf der sicheren Seite. Das gilt sowohl für den Straßenverkehr als auch aus rechtlicher Sicht.